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Reinigungskraft (m/w/d) · in Nettetal - ID 25803

ArbeitsortNettetal
Gehalt27.000–33.000 € brutto/Jahr
HomeofficeKeine Angabe
  • Sie sind als Reinigungskraft (m/w/d) für einen namhaften Kunden zuständig
  • Sie unterstützen bei Bedarf in naheliegenden Objekten
  • Sie übernehmen Aufgaben wie die Reinigung von Büros, Sanitäranlagen und Fluren
  • Sie sorgen für Sauberkeit und Hygiene, entsorgen Müll umweltgerecht und füllen verbrauchte Materialien auf
  • Sie reinigen Fußböden und Einrichtungsgegenstände nach einem vorgegebenen Reinigungsplan
  • Sie bedienen sicher und sorgfältig firmeneigene sowie angemietete Maschinen
  • Sie bringen idealerweise Erfahrung in der Unterhaltsreinigung mit oder wollen sich dort neu einarbeiten
  • Erfahrungen im Umgang mit Reinigungsmitteln sind von Vorteil
  • Sie bringen eine ordentliche und strukturierte Arbeitsweise mit
  • Sie besitzen Teamgeist, Engagement und ein gutes Auge für Sauberkeit
  • Sie zeichnen sich durch ein freundliches Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild aus
  • Eigenverantwortliches Arbeiten und eine hohe Einsatzbereitschaft runden Ihr Profil ab
  • Ein erfolgreiches und deutschlandweit tätiges Familienunternehmen mit langjähriger Tradition
  • Eine faire und pünktliche Bezahlung nach Tarifvertrag
  • Eine langfristige Beschäftigung
  • Auf Sie abgestimmte und verlässliche Arbeitszeiten
  • Eine sorgfältige Einarbeitung für einen erfolgreichen Arbeitsstart
  • Betreuung durch unsere Objektleitung
  • Modernstes Reinigungsmaterial und professionelle Arbeitskleidung
  • Ein angenehmes Arbeitsklima
  • Wir beraten Sie gerne zum Thema Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • Piepenbrock-Mitarbeitervorteile: attraktive Preisnachlässe für vielfältige Produkte und Dienstleistungen
  • Werden Sie Teil der großen Piepenbrock-Familie!

Ihre Arbeitszeiten

  • Dienstag: 06:00 - 10:00
  • Mittwoch: 06:00 - 10:00
  • Donnerstag: 06:00 - 10:00
  • Freitag: 06:00 - 10:00

Die angegebenen Arbeitszeiten umfassen alle möglichen Einsatzzeiten. Ihre persönliche Dienstplanung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sowie der jeweils branchenabhängig geltenden Tarifverträge.

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